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Winterlandschaft  -  Freuden und Pflichten

Bettendorf, den 13.01.2017

Während einige bei den ersten Schneefällen der vergangenen Tagen erfreut durch die Winterlandschaft wanderten waren andere offensichtlich erstaunt, dass in dieser Jahreszeit die weiße Pracht auch die ein oder andere Nebenaufgabe mit sich bringt.
Wie "alle Jahre wieder" wurden in den Medien auch die einschlägigen Räum- und Streupflichten bereits breit erörtert, so dass es an dieser Stelle keiner weiteren Erläuterung bedarf.

Neben den bestehenden "Verpflichtungen", die im Ereignisfall ggfls. Ansprüche gegen "Räumverweigerer" mit sich bringen, sollte bei gesundem Menschenverstand und Miteinander in der Dorfgemeinschaft zum Beispiel die Sicherstellung der Begehbarkeit der Gehwege insbesondere in gefährlichen Kurvenbereichen der viel befahrenen K 50 selbstverständlich sein.

 

An vielen Stellen zeigt sich die Hilfe unter Nachbarn. Wer aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht zur Wahrnehmung seiner Pflichten in der Lage ist, dem kann auch professionelle Hilfe über die Gemeindeverwaltung vermittelt werden.


 

Foto: Gemeinderäumdienst im Einsatz:
... wie gehabt werden seitens der Gemeinde - ungeachtet der grd. bestehenden Verpflichtung der Anlieger - die Steigungs- und Verbindungsstrecken der Gemeindestraßen im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten "ehrenamtlich" freigehalten.

Gerade bei angekündigten Schneefällen geben jedoch parkende Fahrzeuge an Engstellen die Grenzen vor und zeigen das besondere Verständnis mancher Anlieger

 

 

Bild zur Meldung: Im Einsatz für freie Wege